Herbstferien:
Samstag, 28.09.2024 – Sonntag, 13.10.2024 (2 Wochen)
Weihnachtsferien:
Samstag, 21.12.2024 – Sonntag, 05.01.2025 (2 Wochen)
Sportferien:
Samstag, 01.02.2025 – Sonntag, 09.02.2025 (1 Woche)
Frühlingsferien:
Samstag, 05.04.2025 – Montag, 21.04.2025 (2 Wochen)
Sommerferien:
Samstag, 05.07.2025 – Sonntag, 10.08.2025 (5 Wochen)
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des tanz-atelier schönenwerd
1. Anmeldung
Das Ausfüllen und Unterschreiben der Anmeldekarte gilt als verbindliche Anmeldung und Anerkennung der AGB des tanz-atelier schönenwerd.
Für weitere Auskünfte über Form und Inhalt Ihres Kurses melden Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Kursleitung. Sie hilft Ihnen gerne weiter.
2. Eintritt
Der Eintritt ist jederzeit möglich. Wer in einen laufenden Kurs eintritt erhält eine Teilrechnung für die restlichen Lektionen des aktuellen
Quartals.
Das Wechseln in einen anderen Kurs während des Quartals ist nur nach Absprache möglich.
3. Probelektion
Vor der definitiven Anmeldung kann eine unverbindliche Probestunde besucht werden.
MiniKids Dance CHF 15.- / Ballett Stufe 2 & Hip Hop Minikids CHF 16.- / Hip Hop Kids Chf 17.- / Hip Hop Teens Chf 18.- / Erw. ab 16.- Jahren Chf 22.- (Chf 19.- für Studenten/Lehrlinge)
Fitness Chf 20.- / Lady Style Chf 20.- / Kizomba Paartanz Chf 35.-
4. Mindestteilnahmezeit
Nach definitiver Anmeldung beträgt die Mindestteilnahmezeit eine Kurseinheit.
Bei vorzeitigem Austritt oder Unfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.
5. Tarife
Die Tarife richten sich nach den Empfehlungen des Schweizerischen Berufsverbandes für Tanz- und Gymnastik (SBTG). Das SBTG behält sich das
Recht vor, die Richtlinien laufend anzupassen und zu ändern. Die detaillierten Kursgebühren sind auf unserer Homepage www.tanzatelier-schoenenwerd.ch ersichtlich und
verstehen sich pro Person und pro Lektion.
Ausnahmen:
· Showgruppen (siehe Showgruppenreglement)
6. Abo-Rabatte
Wer mehrmals pro Woche in einer Hobby Klasse im tanz-atelier schönenwerd trainiert, profitiert von 10% Rabatt auf das laufende Abo.
7. Zahlungsweise
Die Bezahlung der Kursgebühr erfolgt quartalsweise im Voraus. Der Betrag errechnet sich anhand der effektiven Stundenzahl und kann mit Rechnung oder bar am 1. Kurstag (direkt bei betreffen der Lehrperson) beglichen werden. Wir sind auf eine pünktliche Überweisung angewiesen. Ab der dritten Woche wird eine Mahngebühr von CHF 5.00 erhoben. Diese Mahngebühr erhöht sich anschließend im Zweiwochentakt um CHF 5.00.
8. Ferien
Bei den Kategorien Minikids, Kids und Teens gelten die Daten der allgemeinen Schulferien. Bei den übrigen Klassen legt die Lehrerin die Feriendaten selbst fest und gibt diese frühzeitig bekannt. Der aktuelle Ferienplan ist unserer Homepage www.tanzatelier-schoenenwerd.ch ersichtlich.
9. Austritte
Austritte oder längere Absenzen müssen der Kursleiterin mitgeteilt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise. Die Kündigungsfrist
beträgt ein Monat auf Quartalsende. Eine Kündigung muss schriftlich per E-Mail an die Schulleitung erfolgen. Ohne schriftliche Abmeldung bleibt der Platz reserviert und die volle Kursgebühr wird
in Rechnung gestellt.
Ausnahmen:
· Showgruppen (siehe Showgruppenreglement)
10. Vor-/Nachholen
Bei niedriger Teilnehmerzahl einer Lektion nimmt sich die Lehrkraft das Recht vor, die Lektion abzusagen. Versäumte Lektionen können nach Möglichkeiten und vorheriger Absprachen bei der eigenen oder auch bei einer anderen Lehrperson jederzeit vor- oder nachgeholt werden.
Versäumte Lektionen werden nicht zurückerstattet und können nicht vom Abo abgezogen werden.
Ausnahmen:
· Beim 10er Abo (Fitness) haben nur Teilnehmer, welche an der ausgefallenen Lektion anwesend gewesen wären, Recht auf eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeitsdauer verlängert sich um die Anzahl der ausgefallenen Lektion.
11. Stellvertretung
Jede Lehrkraft kann sich durch eine andere Lehrkraft vertreten lassen.
12. Diebstahl
Das tanz-atelier schönenwerd haftet nicht für Diebstähle. Die Versicherung gegen Diebstahl ist Sache des Teilnehmers.
13. Unfälle
Kursteilnehmer, welche sich während einer Kurseinheit infolge von Unfall verletzten oder aus krankheitsbedingten Absenzen nicht teilnehmen können, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten. Versicherung gegen Unfall sowie die Folgen eines Unfalles sind Sache des Teilnehmers.
14. Schuhe
Es dürfen zum Tanzen keine Straßenschuhe getragen werden. Saubere Turnschuhe sind Pflicht!
15. Sachbeschädigung
Für Beschädigung an Musikanlagen und Einrichtung haftet der Verursacher.
DIE SCHULLEITUNG
www.tanzatelier-schoenenwerd.ch